AGB und Haftungsausschluss

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Zahlungsmodalitäten - Veranstaltungen

1. Mit Vertragsabschluss leistet der Kunde eine Anzahlung von 30% auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Depositzahlung erfolgt zur garantierten Absicherung der zugehörigen Reservierung.

2.Sollte der Vertrag länger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden, kann die Depositzahlung gestaffelt werden in 10% bei Vertragsschluss und eine weitere Anzahlung von 20% bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung.

3. Sobald die Buchung Wassersportfahrzeuge (Schiffe, Jetskis, etc.) hat der Kunde bei Angebotsbestätigung eine Anzahlung von mindesten 50% der Gesamtvertragssumme zu zahlen.

4. Alle Rechnungen der Veranstaltungagentur sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann die Veranstaltungsagentur eine Vorauszahlung gemäß der genannten Bedingungen verlangen. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf.

Ab Verzugseintritt ist die Veranstaltungsagentur berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von:

5% bei Privatpersonen

8% bei juristischen Personen (Firmen)

über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höherern Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 5,00€ (Inlandskunden) und 10,00€ (Auslandskunden) verlangt werden.

II. Stornierungsbedingungen

1.Komplettstornierungen der Leistung (mit beidseitiger Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag) ist kostenfrei möglich bis 6 Wochen vor Leistungserbringungstermin unter Einbehalt der geleisteten Vorauszahlung in Höhe von 10% der Gesamtsumme.

2. Bei einer Stornierung 40-30 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 20% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.

3. Bei einer Stornierung 29-20 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 40% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.

4. Bei einer Stornierung 19-10 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 60% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.

5. Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor Veranstaltung Berechnung von 80% (in Bezug auf die Restsumme) der Veranstaltungssumme.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Veranstaltungsagentur aufrechnen oder mindern.

III. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1.Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn um max. 10% möglich. Andernfalls gilt mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl als Berechnungsgrundlage oder bei mehr Gästen die tatsächliche Anzahl. Eine Veränderung der Teilnehmerzahl berechtigt die Veranstaltungsagentur unter Information des Kunden organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

2. Die Änderung der Veranstaltungszeit ist mit der Veranstaltungsagentur abzustimmen und kann bei Überschreitung angemessen in Rechnung gestellt werden.

 

 


Haftungsausschluss

 

1. Sicherheitseinweisung

Der Fahrgast/Mieter hat an der jeweiligen Sicherheitseinweisung der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen. Er ist über die mögli­chen Gefahren und Haftungsrisiken informiert worden.

2. Haftung

Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Fahrgastes/Mieters. Der Fahrgast/Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Ans­pruch nehmen. Der Vermieter haftet folglich ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:

Die Haftung des Vermieters/Veranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung so­wie sonstiger deliktischer Haftung) - ist ausgeschlossen.

Der Vermieter/Veranstalter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Beschränkung besteht bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal­pflichten) ist die verbleibende Haftung des Vermieters/Veranstalters auf den vertragstypischen vorherseh­baren Schaden begrenzt. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Ver­schulden bei Vertragsschluss. Keine Haftung für Schäden jedweder Art wird auch aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeig­netes oder unsachgemäßes Verhalten bei der Aktivität (insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheits- und Nutzungshinweise), Teilnahme unter Einfluß von Alkohol, Drogen oder reaktionsmindernden Medikamenten oder Teilnahme trotz gesundheitlicher Vorbelastung (Kreislaufstörungen, Herzrhythmusstörungen, Eingriffe oder Schäden an Wirbelsäule und Bandscheiben, künstliche Gelenke) welche eine Teilnahme aus medizinischer Betrachtung ausschließen.